Gastbeitrag: Freiwillig war gestern!

Ab 2025 wird Nachhaltigkeitsmanagement für den Mittelstand zur gesetzlichen Pflicht. Die Delegierten Verordnung der Europäischen Kommission vom 31.07.2023 „C (2023) 5303“ des EU-Parlaments verlangt einen Nachhaltigkeitsbericht zu den sog. ESG-Kriterien*.

Demnach müssen Großbetriebe ab diesem Jahr, und Mittelstandsbetriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern ab 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht gem. der „Corporate Social Responisibility Directive“ (CSRD) veröffentlichen.

Quelle: https://www.bnnm.de/index_htm_files/70%202024%200123%20pw.pdf

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