Freiwillig war gestern – ab 2025 wird Nachhaltigkeitsmanagement für den Mittelstand zur gesetzlichen Pflicht
Am 28. November 2022 sind die Würfel gefallen – das Europäische Parlament und der Rat gaben „Grünes Licht“ für die CSRD-Richtlinie und erweitert den Kreis der Unternehmen die einen sog. „Nichtfinanziellen Nachhaltigkeitsbericht“ erstellen müssen signifikant.
Diese gesetzliche Anforderung verursacht erheblichen Mehraufwand für den Mittelstand – eröffnet aber auch großartige Chancen der Differenzierung vom Wettbewerb sowie zur Schärfung des Markenimage.
Wer ist betroffen von der Berichtspflicht?
Einfach gesagt:
Wenn Ihr Unternehmen mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt, sind Sie ab 2025 berichtspflichtig (*):
- über 250 Mitarbeiter
- über 25 Mio. € Bilanzsumme
- über 50 Mio. € Umsatzerlöse
Achtung: Trickle-down-Effekt
Sollten Sie noch nicht in die Berichtspflicht fallen, gibt es keinen Grund zum Zurücklehnen!
Viele der Berichtsanforderungen betreffen die Lieferkette. Größere Unternehmen und vor allem die Industrie werden Ihre Berichtsanforderungen 1:1 an ihre Lieferanten weitergeben. Das gilt vor allem für die Abgabe von CO₂-Fußabdrücken für die gelieferten Waren oder Halbzeuge.
Nach offiziellen Schätzungen der EU sind in Deutschland ca. 15.000 Mittelständler ab 2025 direkt betroffen, und weitere 50.000 Unternehmen in der Lieferkette über den Trickle-down-Effekt.
(*) Delegierten Verordnung der Europäischen Kommission vom 31.07.2023 „C (2023) 5303 final“ zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und deren Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, sowie 05-03 EFRAG SRB Sitzung 25. Oktober 2022.
Worüber ist zu berichten?
Die Offenlegungsanforderung umfasst über 1.000 Fragestellungen.
Sie können diese Anforderung durch eine sog. Doppelte Wesentlichkeitsanalyse reduzieren.
ESRS-Anforderungen konkret
Die 18 ESG-Kriterien sind in 11 Berichtssektoren strukturiert.
Insgesamt sind 1184 Datenpunkte offenzulegen (vorbehaltlich einer Kürzung durch Doppelte Wesentlichkeitsanalyse).
Mit zusätzlichen 96 Datenpunkten erfüllen Sie ebenfalls den weltweiten GRI-Berichtsstandard.
Was ist zu berichten?
Die Fragestellungen beinhalten zwei unterschiedliche Blickwinkel (Inside-out / Outside-in) und bewertet neben Ihren eigenen Tätigkeiten auch die gesamte vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette: vom Rohstoff über die Fertigung und Nutzung bis zur Entsorgung Ihrer Produkte (sog. Cradle-to-Grave Betrachtung).
Die Angaben umfassen neben den Auswirkungen der unternehmerischen Aktivitäten auf die Umwelt, Mitarbeiter, Kunden und andere Betroffene auch tiefgehende Offenlegung der Geschäftspolitik. Sie sind angehalten die Risiken und Chancen Ihres Unternehmens bezogen auf die wesentlichen ESG-Kriterien zu bewerten und daraus Ziele, Strategien und Maßnahmen abzuleiten.
Umfang der Angaben: Ganzheitliche Perspektive
Inside-out + Outside-in Blick über die gesamte Wertschöpfungskette.
Sie berichten über Ihre Transformationsstrategie sowie dem Management der Chancen und Risiken.
Wie können Sie die Anforderungen reduzieren?
Wir unterstützen Sie bei der Durchführung einer sog. „Doppelten Wesentlichkeitsanalyse“ (Materialität) um die Anzahl der offenzulegenden Datenpunkte und Erklärungen signifikant zu kürzen – dabei sollte man wissen, was man tut, um letztlich Compliance mit den gesetzlichen Anforderungen sicher zu stellen.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung – wir haben praxiserprobten Tools für den Mittestand entwickelt!
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
Beispielhafte Darstellung aller 3 Betrachtungsebenen der Materialität.
Vollständige Klimabilanz Ihres Unternehmens wird zur Pflicht!
Die größte Herausforderung für viele Unternehmen ist die Erstellung eines Corporate Carbon Footprint (CCF) über alle drei Scopes:
Vollständiges CO2e-Inventar (Scope 1-3)
Beispielhafte CCF-Bilanz.
Wie gehen wir vor?
Unser praxiserprobtes Stufenmodell ermöglicht Ihnen einen effizienten Pfad durch den Dschungel der Anforderungen des ESRS.
Wir sind pragmatische Umsetzer und begleiten Sie mit hochgekrempelten Ärmeln auf ihrer gesamten Reise zu Ihrem ersten CSRD-Nachhaltigkeitsbericht. Wir rücken direkt ins Team, agieren wie Mitarbeiter und geben nicht nur Impuls von außen.
Wir holen Sie und Ihre Mitarbeiter da ab, wo Sie stehen und befähigen Sie Schritt für Schritt die neuen Verpflichtungen in Zukunft selbständig zu erfüllen!
Umsetzung – der konkrete Projektablauf
Wir begleiten Sie aktiv durch ein strukturiertes Vorgehen zur Absicherung der ESRS-Compliance.